Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Die Landesregierung unterhält Förderprogramme für verschiedene Bereiche. Diese laufen in der Regel über mehrere Jahre und kommen hauptsächlich den Gemeinden zu Gute. Für jedes Jahr können Anträge für Projekte gestellt werden, diese werden geprüft und ggf. in das Jahres-Förderprogramm aufgenommen.

Die Fördermittel werden in der Regel den vier Regierungsbezirken proportional deren Bevölkerungsanteilen zugeteilt. Die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg stellen 46 % der Bevölkerung des Landes, Stuttgart und Tübingen 54 %. Sie bilden jedoch die Landesteile Baden und Württemberg jeweils nicht direkt ab. Durch die Verwaltungsreform 1972 wurden badische Gemeinden den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen zugeteilt und württembergische Ge-meinden den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg. Wir untersuchen die Programme, ob dann die Aufteilung der Fördermittel an die badischen und württembergischen Landesteile ebenfalls gemäß deren Bevölkerungsanteilen erfolgt

Über die Untersuchung haben wir einen Bericht erstellt. Dieser kann einschließlich der Anlagen dazu im Archiv eingesehen und auch heruntergeladen werden. Er ist auch über die Links s. u. direkt zugänglich.

Bericht - ELR-Förderprogramm 2021
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4 Karte